Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)
Für alle Rechtsgeschäfte zwischen Webesou (Einzelunternehmen, Inhaber Mark Obermann, Am Schwimmbad 9, 35274 Kirchhain) – nachfolgend „Webesou“ genannt – und seinen Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1. Allgemeines & Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Dienstleistungen von Webesou, insbesondere in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Webdesign und Online-Marketing. Sie sind integraler Bestandteil der Vertragsbeziehung und regeln diese zusammen mit einem etwaigen individuellen Kundenvertrag abschließend, unabhängig von früher getroffenen Absprachen.
(2) Webesou erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Webesou der Einbeziehung der AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Änderung der AGB: Webesou ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht. Sachliche Gründe sind insbesondere Änderungen der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Rahmenbedingungen, die eine Anpassung erforderlich machen. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, werden die Änderungen nicht Vertragsbestandteil; in diesem Fall sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Webesou wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht, die Frist sowie die Rechtsfolgen eines unterbleibenden Widerspruchs hinweisen.
(4) B2B-Ausrichtung: Die Leistungen von Webesou richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, dass er die Leistungen zu gewerblichen oder selbstständig beruflichen Zwecken beauftragt. Sollte ein Vertrag entgegen dieser Ausrichtung dennoch mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zustande kommen, finden die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften uneingeschränkt Anwendung. Eine Haftung oder Einschränkung gesetzlicher Verbraucherrechte ist damit nicht verbunden.
§ 2. Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote von Webesou sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots durch den Kunden, die Übermittlung einer Auftragsbestätigung durch Webesou oder durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Projektvertrages zustande. Bei Nutzung automatischer Bestellsysteme gilt die Bestellung des Kunden als Angebot, welches Webesou innerhalb von 3 Tagen annehmen kann.
(2) Angebote behalten ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern im Angebot keine abweichende Frist angegeben ist. Webesou bleibt jedoch berechtigt, unverbindliche Angebote auch vor Ablauf dieser Frist jederzeit zu widerrufen.
(3) Ergänzungen, Abweichungen oder Nebenabreden des Kunden zum Angebot von Webesou gelten nur dann als vereinbart, wenn Webesou diesen ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zustimmt.
(4) Ablehnungsrecht: Webesou behält sich das Recht vor, Auftragsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn die gewünschten Leistungen gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Richtlinien oder ethische Standards verstoßen. Dazu zählen insbesondere rassistische, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder sexuell anstößige Inhalte sowie Verletzungen von Marken-, Urheber- oder sonstigen Rechten Dritter.
§ 3. Leistungsumfang
(1) Webesou erbringt Beratungs- und Durchführungsleistungen im Bereich Online-Marketing (insbesondere SEO, SEA und Webdesign) nach Maßgabe der im jeweiligen Auftrag getroffenen Vereinbarungen. Webesou verpflichtet sich, die Dienstleistungen im Rahmen angemessener Anstrengungen und nach aktuellem Stand der Technik zu erbringen.
(2) Keine Erfolgsgarantie: Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung schuldet Webesou keinen besonderen Erfolg (z. B. das Erreichen konkreter Google-Platzierungen, Umsatzsteigerungen oder eine bestimmte Anzahl an Kontaktanfragen). Der Kunde erkennt an, dass die Ergebnisse von komplexen Algorithmen und Drittplattformen abhängen, auf die Webesou keinen direkten Einfluss hat. Eine Haftung für das Ausbleiben bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse ist ausgeschlossen.
(3) SEO/SEA-Besonderheiten & Ranking-Reports: Webseiten-Analysen und Audits enthalten unverbindliche Empfehlungen.
- Ranking-Reports dienen der Dokumentation von Entwicklungen; absolute Positionen werden aufgrund personalisierter Suchergebnisse nicht geschuldet.
- Werbebudgets (AdSpend) zahlt der Kunde direkt an die Plattformbetreiber (z. B. Google); diese sind nicht Teil der Webesou-Vergütung.
- Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit keine eigenständigen Optimierungen (z. B. unkontrollierter Linkaufbau) ohne Absprache mit Webesou vorzunehmen.
(4) SEA (Suchmaschinenwerbung, z. B. Google Ads):
- Webesou übernimmt die Konzeption, Schaltung und Optimierung von Werbeanzeigen. Das Werbebudget (AdSpend) wird vom Kunden direkt an den jeweiligen Plattformbetreiber (z. B. Google) gezahlt und ist nicht Bestandteil der Vergütung von Webesou, sofern nicht anders vereinbart.
- Webesou hat keinen Einfluss darauf, wie Plattformbetreiber Anzeigen ausspielen oder ablehnen. Eine Haftung für die tatsächliche Klickrate (CTR), Kosten pro Klick (CPC) oder Conversions ist ausgeschlossen.
(5) Drittplattformen (Google Business Profile, Local Listings): Webesou pflegt Firmendaten auf Drittplattformen nach Beauftragung. Es besteht kein Anspruch auf ein eigenes Verwaltungskonto (Sammelkonten zulässig). Webesou haftet nicht für die unvollständige, fehlerhafte oder zeitverzögerte Veröffentlichung der Daten durch die jeweiligen Plattformbetreiber (Publisher) sowie deren eigenständige Änderung oder Löschung von Inhalten.
(6) Änderungsvorbehalt & Korrekturen: Webesou behält sich Änderungen der Leistungen vor, sofern diese unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind.
- Bei Pauschalangeboten sind bis zu drei Korrekturgänge an Texten oder Materialien enthalten. Weitergehende Änderungen erfordern eine Honoraranpassung.
(7) Domain-Vermittlung: Bei der Beschaffung und Bereitstellung von Internet-Domains wird Webesou im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe (z. B. DENIC) lediglich als Vermittler tätig. Webesou hat keinen Einfluss auf die Domain-Vergabe und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beantragten Domains zugeteilt werden oder frei von Rechten Dritter sind.
§ 4. Mitwirkungspflichten (Zugänge, Datenlieferung & Freistellung)
(1) Unterstützung und Bereitstellung: Der Kunde unterstützt Webesou unentgeltlich und zeitgerecht bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Er stellt alle erforderlichen Informationen, Daten und Materialien (z. B. Texte, Bilder, Logos, Videos) in einem gängigen digitalen Format zur Verfügung.
(2) Zugangsrechte: Der Kunde gewährt Webesou innerhalb von maximal 30 Tagen nach Beauftragung alle notwendigen und gesicherten Zugänge (z. B. FTP, CMS, Google Ads, Search Console, Trackingtools), die für die Durchführung der Maßnahmen erforderlich sind. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, ist Webesou berechtigt, die Leistung auf Basis der vorliegenden Informationen zu erbringen oder den daraus resultierenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
(3) Inhalte und Rechte: Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt, die Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Daten. Er garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Bild- und Persönlichkeitsrechte) an den Materialien verfügt.
(4) Haftungsfreistellung: Der Kunde stellt Webesou von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich schad- und klaglos, die aufgrund einer Verletzung der vorgenannten Rechte oder durch rechtswidrige Inhalte des Kunden geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
(5) Kommunikation: Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs verpflichtet sich der Kunde, auf Rückfragen oder Materialanforderungen von Webesou zeitnah (in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen) zu reagieren.
(6) Datenschutz-Hinweis: Der Kunde stellt sicher, dass Webesou nur Zugang zu Daten erhält, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. Er hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten seiner Nutzer (z. B. durch Anonymisierung oder Auftragsverarbeitungsverträge) geschützt sind. Nutzt der Kunde Drittplattformen zur Zusammenarbeit (z. B. Google Docs, Looker Studio), ist er für die DSGVO-konforme Freigabe und Verwaltung der Zugriffsrechte innerhalb dieser Tools selbst verantwortlich.
(7) Mehraufwand bei fehlender Mitwirkung: Wird die Durchführung des Auftrags durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden erschwert oder verzögert, ist Webesou berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand pauschal mit bis zu 10 % des Auftragswertes zu berechnen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Webesou bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
(8) Datensicherung: Der Kunde ist für die regelmäßige Datensicherung (Backups) seiner Systeme und Daten selbst verantwortlich. Webesou haftet nicht für Datenverluste, die durch eine fehlende oder fehlerhafte Sicherung seitens des Kunden entstehen, es sei denn, der Verlust wurde von Webesou vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 5. Termine & Verzug
(1) Verbindlichkeit: Von Webesou angegebene Leistungs- und Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindliche Zieltermine zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindliche Fixtermine vereinbart wurden. Webesou ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
(2) Höhere Gewalt: Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Pandemien, Energiemangel, kriegerische Ereignisse, Streik, behördliche Anordnungen oder allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat Webesou nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist die Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung ausgesetzt; vereinbarte Fristen verlängern sich automatisch um diesen Zeitraum zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Webesou wird den Kunden über solche Verzögerungen umgehend informieren.
(3) Verzug durch mangelnde Mitwirkung: Verzögerungen, die durch fehlerhafte, unvollständige oder nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen des Kunden (siehe Punkt 4) entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. In diesem Fall gerät Webesou nicht in Verzug.
(4) Abnahme: Soweit eine Abnahme der Leistungen vorgesehen ist, hat der Kunde die bereitgestellten Arbeitsergebnisse innerhalb von 30 Kalendertagen nach Bereitstellung zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Anzeige wesentlicher Mängel, gelten die Leistungen als abgenommen. Webesou verpflichtet sich, den Kunden bei Beginn der Frist ausdrücklich auf diese Rechtsfolge (Abnahmefiktion bei Schweigen) hinzuweisen. Mit der Abnahme – einschließlich der fingierten Abnahme – entfallen die Rechte des Kunden wegen bekannter oder erkennbarer Mängel, soweit diese nicht innerhalb der Prüfungsfrist angezeigt wurden.
§ 6. Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Preise und Umsatzsteuer: Alle Preise von Webesou verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Fälligkeit: Die Vergütung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – entweder nach Zeitaufwand (monatliche Abrechnung) oder auf Basis vereinbarter Pauschalen. Rechnungen sind nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe erhoben.
(3) Zahlungsarten & Verwaltungsaufschlag: Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Bankeinzug (SEPA-Lastschrift). Sofern keine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart ist, ist Webesou berechtigt, den nachweislich entstehenden zusätzlichen Verwaltungsaufwand für manuelle Rechnungsstellung und Zahlungseingangskontrolle gesondert zu berechnen. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand wird pauschal mit 5,00 EUR pro Rechnung angesetzt, sofern nicht ein geringerer oder höherer tatsächlicher Aufwand nachgewiesen wird.
(4) Auslagen und Reisekosten: Der Kunde trägt sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Auslagen (z. B. Fremdgebühren von Plattformbetreibern, Lizenzen). Reisekosten werden ab einer Entfernung von 20 km vom Firmensitz von Webesou erstattet; Reisezeiten werden mit dem halben vereinbarten Stundensatz vergütet.
(5) Preisanpassung: Webesou ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, sofern sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten (insbesondere Personal-, Infrastruktur- oder Fremdleistungskosten) nach Vertragsschluss nachweislich erhöhen oder reduzieren. Preisanpassungen sind nur im Umfang der tatsächlichen Kostenveränderung zulässig und werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, der Preisanpassung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
(6) Aufrechnung: Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Webesou ist für den Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
§ 7. Nutzungsrechte & Urheberrecht
(1) Urheberschutz: Die von Webesou im Rahmen des Auftrags erstellten Werke unterliegen – soweit sie die Voraussetzungen des Urheberrechts erfüllen – dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Unabhängig von der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit räumt Webesou dem Kunden die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte gemäß den nachfolgenden Bestimmungen ein.
(2) Rechteübertragung: Webesou räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein. Dieses Recht ist zeitlich, örtlich und inhaltlich auf den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck beschränkt.
(3) Eigentumsvorbehalt: Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Webesou kann den Einsatz der Leistungen, mit deren Vergütung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges untersagen.
(4) Know-how-Schutz: Ausgeschlossen von der Rechteübertragung sind sämtliche Rechte von Webesou an eigenen Tools, Softwareprogrammen, Layout- und Grafikdaten sowie an spezifischen Planungsverfahren, Methoden und darauf basierenden Darstellungsformen, die das unternehmensspezifische Know-how von Webesou darstellen.
(5) Stockmedien & Lizenzen: Soweit Webesou für den Kunden Lizenzen für Drittinhalte (z. B. Stock-Fotos oder Videos aus Datenbanken wie Adobe Stock) erwirbt, geschieht dies im Namen des Kunden oder im Rahmen der projektbezogenen Nutzung. Der Kunde ist an die Lizenzbedingungen der Drittanbieter gebunden. Die Verantwortung für die korrekte Erbringung von Quellennachweisen (z. B. Bildnachweise im Impressum) liegt ausschließlich beim Kunden.
§ 8. Referenznennung & Eigenwerbung
(1) Referenzrecht: Sofern keine ausdrückliche abweichende schriftliche Regelung getroffen wird, ist Webesou berechtigt, den Namen des Kunden sowie dessen Firmenlogo als Referenz zu verwenden. Dies umfasst die Nennung auf der eigenen Internetseite, in sozialen Netzwerken sowie in anderen Werbematerialien (z. B. Portfolios oder Präsentationen). Webesou wird dem Kunden auf Verlangen die geplante Darstellung der Referenz vorab zur Ansicht übermitteln, um berechtigte Geheimhaltungsinteressen zu wahren. Die Verwendung von Kundenlogos erfolgt unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs durch den Kunden.
(2) Demonstrationszwecke: Webesou ist ferner berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben oder darauf hinzuweisen (z. B. Case Studies), es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
(3) Verwertung von Erkenntnissen: Es ist Webesou gestattet, bei der Leistungserbringung angewandte oder gewonnene Erkenntnisse, Strategien und Methoden anonymisiert auch anderweitig zu verwerten, sofern diese keinen direkten Rückschluss auf die spezifischen Geschäftsverhältnisse des Kunden zulassen.
(4) Local Listing Management: Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Bereich „Local Listing Management“ ist Webesou berechtigt, sämtliche über das Verwaltungstool veröffentlichten Inhalte, die über einen Basiseintrag (Firmierung, Adresse, Telefonnummer, Domain) hinausgehen, zu löschen. Eine Verpflichtung zur Löschung besteht jedoch nicht.
§ 9. Gewährleistung & Haftung
(1) Haftungsmaßstab: Webesou haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Webesou nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Haftungsausschluss bei Rechtsfragen: Webesou führt ausdrücklich keine Rechtsberatung durch. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der beauftragten Maßnahmen (insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und Datenschutzrecht) obliegt allein dem Kunden. Webesou haftet nicht für die Korrektheit und Vollständigkeit von Impressen, Datenschutzerklärungen oder Werbeaussagen, die für den Kunden erstellt oder auf dessen Webseite eingebunden wurden.
(3) Gewährleistung bei Webdesign & Tools:
Geschmackliches Nichtgefallen der erbrachten Leistung (z. B. Design-Entwürfe) stellt keinen Mangel dar, sofern die Leistung handwerklich fehlerfrei erbracht wurde.
Bei technischen Fehlern in bereitgestellten Tools (z. B. Ranking-Dashboards) ist Webesou eine Nachbesserungsfrist von 30 Tagen einzuräumen. Sollte der Fehler danach fortbestehen, ist der Kunde zur anteiligen Minderung der monatlichen Vergütung berechtigt. Die Minderung ist auf den Anteil der Vergütung begrenzt, der auf das fehlerhafte Tool entfällt (maximal jedoch 10 % der monatlichen Gesamtsumme der betroffenen Leistung). Support-Leistungen, die über die Fehlerbehebung im Rahmen der Gewährleistung hinausgehen, werden nach Ablauf von 30 Tagen nach Projektabschluss gemäß aktuellem Stundensatz als Zusatzleistung berechnet.
(4) Daten Dritter & Plattformen: Webesou übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit von Daten und Veröffentlichungen auf Drittplattformen (z. B. Publisher-Netzwerke, Medienbeobachtung oder Google-Dienste).
(5) Rügepflicht & Fristen: Mängel an den Leistungen sind Webesou unverzüglich nach Kenntnisnahme detailliert in Textform anzuzeigen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde vom Schaden Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (außer bei Vorsatz oder Personenschäden).
(6) Allgemeiner Ausschluss: Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 10. Geheimhaltung & Datenschutz
(1) Vertraulichkeit: Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
(2) Schutz von Know-how: Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die aufgrund der Leistungserbringung von Webesou gewonnenen Erkenntnisse, Methoden und Strategien ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Webesou Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Kunde wird diese Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern und am Projekt beteiligten Dritten auferlegen.
(3) Ausnahmen: Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits nachweislich vor der Mitteilung bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
(4) Datenspeicherung & Weitergabe: Webesou verarbeitet Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert und an notwendige Dritte übermittelt werden. Soweit Webesou hierbei als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(5) Sicherheit in offenen Netzen: Webesou weist darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen (wie dem Internet) nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde trägt die Eigenverantwortung für die Sicherheit der von ihm in das Internet eingespeisten oder an Webesou übermittelten Daten.
§ 11. Laufzeit & Kündigung
(1) Vertragslaufzeit: Sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart, werden Verträge über laufende Betreuungsleistungen (z. B. monatliches SEO-Audit oder Betreuung) auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es gibt keine Mindestlaufzeit.
(2) Ordentliche Kündigung: Der Vertrag ist von beiden Seiten jederzeit zum Ende eines Kalendermonats kündbar. Die Kündigung muss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen und Webesou spätestens am letzten Werktag des laufenden Monats erreichen, um für den Folgemonat wirksam zu werden.
(3) Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Webesou liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde mit der Zahlung der Vergütung mehr als 30 Tage in Verzug gerät,
- der Kunde seine Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nachhaltig verletzt,
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Projektabbruch: Bei Einzelprojekten (z. B. einmalige Webseitenerstellung), die keine laufende Betreuung sind, bleibt die Vergütungspflicht für bereits begonnene oder erbrachte Phasen bei einem vorzeitigen Abbruch durch den Kunden bestehen. Der Kunde stellt Webesou zudem von bereits eingegangenen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.
§ 12. Schlussbestimmungen
(1) Abtretungsverbot: Der Vertrag oder einzelne Rechte daraus dürfen vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Webesou an Dritte abgetreten werden.
(2) Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(3) Vollständigkeit: Diese AGB und der jeweilige Einzelvertrag stellen die gesamte Vereinbarung der Vertragsparteien dar. Sie treten an die Stelle sämtlicher vorheriger schriftlicher oder mündlicher Absprachen. Keine Unterlassung oder Verzögerung seitens Webesou in der Einforderung von Vertragsrechten gilt als Verzicht auf diese Rechte.
(4) Rechtswahl und Gerichtsstand: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Marburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(5) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
Stand: 01. Mai 2026